Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Polepower bietet Polekurse, Aerial Hoop, Einzeltraining, Junggesellenabschiede (JGA), Workshops und Kinderpole ( von 8 – 16 Jahre) für Frauen und Männer (keine Altersgrenze) an.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Kursteilnehmer verbindlich gelten.

1. Nutzungsvertrag und Zahlungsbedingungen
Zwischen Polepower und Teilnehmer
wird ein Nutzungsvertrag geschlossen, welcher mit Unterschriftsleistung Gültigkeit hat, bei Minderjährigen leistet diese der Erziehungsberechtigte.
Die Laufzeit des Nutzungsvertrages beträgt 6 Monate und verpflichtet zur Zahlung.

Die Verträge erlauben je nach Vereinbarung ein bis zwei Mal Training pro Woche oder unbegrenzt bei einem Flatrate – Vertrag.
Die Kinderpole Verträge sind gleichgesetzt mit dem Flatrate – Vertrag.
Der Wechsel in einen Tarif mit mehr Trainingseinheiten ist jederzeit möglich. Es gilt die aktuelle Preisliste.
Polepower behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, den Kursteilnehmer mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich zu benachrichtigen.
Die Teilnehmergebühr ist bis zum 5. des Monats fällig und erfolgt per Überweisung auf das im Nutzungsvertrag angegebene Konto.
Wenn bis zum 10. des Monats nicht überwiesen wurde, erfolgt ein Mahnschreiben und es wird eine Mahngebühr von 2,00 € erhoben.
Bei der 5er Karte ist in Bar zu bezahlen oder in 5 Tagen nach Unterschrift zu überweisen. Die 5 Einheiten bei der 5er Karte sind binnen 2 Monate zu verbrauchen. Geschieht dies nicht, gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung. Es handelt sich bei der 5er Karte um keinen Nutzungsvertrag, sondern um einen Kaufvertrag für 5 Einheiten in 2 Monaten.

2. Kündigung Wird der Vertrag nicht 2 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert er sich um weitere 6 Monate. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bei Umzug und Schwangerschaft möglich. Der Umzug wird anerkannt, sobald eine amtliche Anmeldebescheinigung des neuen Wohnorts vorgelegt wird und dieser außerhalb des Einzugsbereichs von 20 km entfernt ist. Bei Schwangerschaft ist ein entsprechendes Attest vom Arzt vorzulegen. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Teilnehmers erfolgt keine ganze oder teilweise Rückzahlung der bereits gezahlten Beiträge. Werden die Zahlungsbedingungen nach dem Mahnschreiben nicht eingehalten, behält sich Polepower vor, eine Kündigung des Nutzungsvertrages auszusprechen. Das gleiche gilt auch bei Verstoß gegen die von Polepower ausgesprochenen Anweisungen, unangemessenen Verhaltens und bei rassistischen oder ausländerfeindlichen Äußerungen.

3. Gripmittel Es werden Gripmittel zur Verfügung gestellt. Dennoch behält sich Polepower vor, selber zu entscheiden, welche Sorten benutzt werden können. Vom Kursteilnehmer mitgebrachte Gripmittel dürfen nur nach Rücksprache mit Polepower benutzt werden.

4. Trainingsablauf und Kursausfall Alle Kurse gehen 90 Minuten,Aerial Hoop, Stretching und Personal Training 60 Minuten. Hier können von 2 bis maximal 8 Personen teilnehmen. Die Junggesellinnenabschiede und Workshops dauern 2 Stunden. Die Teilnehmerzahl beträgt 4 maximal 10. Die Trainingseinheiten finden, wie auf der Homepage aufgeführt, statt. Polepower behält sich Änderungen der Kurszeiten vor. Bei Verhinderung hat der Kursteilnehmer 12 Stunden vor Trainingsbeginn Bescheid zu geben. Geschieht dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr und seine Einheit verfällt. Gesundheitliche Probleme müssen dem Trainer vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Der Trainer entscheidet dann über die Teilnahme am Kurs. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, um eine Gutschrift der Kurseinheit zu erhalten. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, seine Einheiten in dem darauffolgenden Monat zu nehmen. Bleiben auch da noch Einheiten offen, verfallen diese und er hat auch da keinen Anspruch auf Rückerstattung. Die Vorgehensweise bei nicht vorhersehbaren unerwarteten Krankheiten wird von Fall zu Fall behandelt. Bei Schwangerschaft ist ein Attest des jeweiligen Arztes vorzulegen und das Training sofort einzustellen. Bei Urlaub von 4 Wochen und mehr hat der Kursteilnehmer die Möglichkeit, für diese Dauer, seinen Vertrag auszusetzen. Der Vertrag verlängert sich automatisch für den ausgesetzten Zeitraum.

5.Schließung bei Krankheit und Urlaub von Polepower Polepower behält sich vor kurzfristig bei Krankheit zu schließen und 3 Wochen im Jahr ( nicht zusammenhängend) Urlaub zu nehmen. Die Teilnehmer haben das Recht Ihre Einheiten, einen Monat davor und einen Monat danach zu nehmen.Der Urlaub mit Schließzeit wird mind. 2 Monate vorher bekannt gegeben. An Feiertagen wird es nur nach Absprache der Teilnehmer und Polepower Kurse geben, diese können aber von den gewohnten Zeiten abweichen.

6. Haftung Polepower hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt aber vom Kursteilnehmer keine grob fahrlässig selbstverschuldeten Unfälle. Polepower haftet auch nicht bei Verlust von Wertgegenständen, Geld bzw. mitgebrachter Kleidung. Die Teilnahme erfolgt dennoch auf eigene Gefahr. Gleiches gilt auch auf dem direkten Weg zum und vom Trainingsort. Sollte sich ein Kursteilnehmer dennoch verletzen, tritt eine von Polepower abgeschlossene Unfallversicherung ein. Diese gilt nicht für Kursteilnehmer mit einer 5er-Karte.

7. Urheberrechte Fotos und Filmaufnahmen, die der Trainer bei seinen Übungen oder einer Show zeigt, sind erlaubt, jedoch nicht an Dritte weiter zu geben und dürfen nicht ins Internet oder sozialen Netzwerk verbreitet werden. Bei Wiederhandlungen behält sich Polepower vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

8. Datenschutz Polepower kommt seiner gesetzlichen Verpflichtung zum Datenschutz nach. Die personenbezogenen Daten von den Kursteilnehmern werden ausschließlich für den Nutzungsvertrag verwendet und nicht an andere Unternehmen weitergegeben. Der Kursteilnehmer verpflichtet sich über Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. 9. Schlussbestimmungen Einzelne Änderungen bzw. Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und werden umgehend den Kursteilnehmern mitgeteilt.

 

Zum Download

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